Geistiges Eigentum: Schütze deine Ideen rechtzeitig

Intellectual Property Geistiges Eigentum Proprietà intellettuale Propriété intellectuelle

Die Rechte am geistigen Eigentum werden immer wichtiger und gehören zu den zentralen Themen, mit welchen sich Gründer*innen bereits am Anfang auseinandersetzen müssen:

  • Wie innovativ und skalierbar ist die Geschäftsidee und das Businessmodell?
  • Ist ein Prototyp vorhanden?
  • An wie viele Kund*innen konnte schon verkauft werden?
  • Wie qualifiziert ist das Team für die Umsetzung des Businessplans?
  • Lässt sich das Geschäftsmodell oder die Leistungen schützen und wenn ja wie?
  • Ist das Produkt oder die Dienstleistung neu und exklusiv oder bewegen wir uns in einem bereits belegten Umfeld?

Geistiges Eigentum: Welche Schutzrechte gibt es?

Effizienten Schutz zu bieten, ist Aufgabe des Immaterialgüterrechts. Waren und Dienstleistungen verfügen über verschiedene Merkmale, die von verschiedenen Schutzrechten profitieren können.

  • Auf Erfindungen, welche eine eigene Ware oder ein eigenes Herstellungsverfahren vorweisen, kann ein Patent erteilt werden.
  • Die Form, die eine Ware charakterisiert, lässt sich als Design schützen.
  • Der Name eines Produkts oder Dienstleistung, mit dem auf dem Markt profiliert und geworben wird, lässt sich im Markenregister eintragen.
  • Für den Schutz von Software, Texten, Musikwerken und Bildern steht das Urheberrecht zur Verfügung.

Schutzrechtsstrategien: Was schützen?

Interessante, innovative und erfolgreiche Produkte ziehen bei Kund*innen, Mitbewerber*innen aber auch Nachahmer*innen die Aufmerksamkeit auf sich. Spätestens wenn nach einer langen Forschungs- und Entwicklungszeit oder nach namhaften Investitionen ein Produkt oder ein Verfahren das eigene Werk verlässt, muss die Frage des Schutzes nicht nur behandelt, sondern entschieden werden. Daher ist es wichtig, eine Schutzstrategie für solche Produkte oder Dienstleistungen zu definieren. In diesem Zusammenhang haben sich Unternehmer*innen einige zentrale Fragen zu beantworten:

  • Defensive oder offensive Strategie: Verheimlichung des Know-how vs. Patentierung und damit Veröffentlichung der Erfindung?
  • Ist ein Schutz überhaupt notwendig?
  • Droht eine Nachahmung?
  • Definition der Schutzbereiche: Für welche Waren oder Dienstleistungen soll eine Marke registriert werden? Einzelteile oder das Ganze patentieren?
  • In welchen Ländern soll der Schutz vorhanden sein?

Wo schützen wir unsere Leistungen?

Das Territorialitätsprinzip regelt die Gültigkeit der Schutzrechte in einem Land bzw. in einer Ländergruppe. Ausserhalb dieser Länder sind die Immaterialgüter frei verfügbar. Daher stellt sich die Frage, wie umfassend Produkte, Anwendungen und Dienstleistungen weltweit geschützt werden müssen, da jedes Land eine eigene Rechts- und Verfahrenstradition führt.

Eine weitere Hürde wird durch die Amtssprachen aufgestellt. Grundsätzlich nimmt kein Land Gesuch ein einer fremden Sprache entgegen, sodass kostspielige Übersetzungen notwendig sind. Weiter ist abzuklären, ob ein Vertrieb in einem Land sinnvoll ist, wenn keine entsprechende Vertriebsorganisation besteht oder sich im Aufbau befindet.

In der Regel fokussieren sich Gründer*innen in der Schweiz daher vorerst auf das DACH Gebiet. Als Anlaufstelle für geistiges Eigentum in der Schweiz dient das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (www.ige.ch). Diese stellen mitwww.swissreg.ch eine Datenbank zur Verfügung, die es auch dem Laien oder der Laiin ermöglichen, erste einfache Recherchen in gewerblichen Schutzrechtsregistern vorzunehmen.

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