Arbeitsrecht: Wie stelle ich meine ersten Mitarbeitende ein?

Du hast deine ersten passende Mitarbeitende gefunden und ihr habt die wichtigsten Bedingungen für das Arbeitsverhältnis ausgehandelt? Nun musst du die administrativen Arbeiten und Behördengänge erledigen. Am besten gehst du dabei in folgender Reihenfolge vor:

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag aufsetzen
  • Gegebenenfalls Arbeitsbewilligung einholen
  • Personalversicherungen abschliessen
  • Eingliederung in den Betrieb
  • Rechte und Pflichten während dem Arbeitsverhältnis

Wie setze ich ein Arbeitsvertrag auf?

Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit in der Schweiz. Ein Arbeitsvertrag kann formlos vereinbart werden. Es empfiehlt sich jedoch das Arbeitsverhältnis und die dazugehörigen Modalitäten schriftlich festzuhalten. Dazu bieten sich besonders Vorlagen aus dem Internet an. Hier muss jedoch auf eine vertrauenswürdige Quelle geachtet werden und dass es sich um einen Vertrag nach schweizerischem Recht handelt. Folgende Punkte sollten im Vertrag geregelt werden:

 

  • Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer
  • Umfang
  • Arbeitsort
  • Entlöhnung
  • Arbeitszeit und Ferien
  • Probezeit
  • Kündigungsfrist

 

Wer auf der sicheren Seite sein will, kann den erstellten Vertrag einem Juristen oder einer Juristin zur Prüfung übergeben.

 

Tauchen später einmal arbeitsrechtliche Fragen auf, die nicht im Vertrag geregelt wurden, dann liefert das OR ab Art. 319 allenfalls Abhilfe und Klarheit.

 

Ebenfalls wichtig ist, dass nachgeforscht wird, ob es sich um einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder einen Normalarbeitsvertrag (NAV) handelt. Wenn ja, dürfen die Regelungen vom GAV oder NAV im Arbeitsvertrag nicht verletzt werden (gemäss OR- Gesetz), ausser wenn es im GAV oder NAV explizit erwähnt wird.

 

Braucht es eine Arbeitsbewilligung?

Sobald eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit angestellt wird, ist zu prüfen, ob es eine Arbeitsbewilligung braucht. Für diejenigen, die über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, muss keine Bewilligung eingeholt werden. Für alle anderen Fälle ist mit dem zuständigen Migrationsamt abzuklären, ob eine Bewilligung benötigt wird. Falls ja, ist ein Gesuch einzureichen, inklusive dem Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Zeugnisse, Passkopie, Referenzen, sowie Stellenbeschrieb. Im Gesuch ist ausführlich darzulegen, weshalb es genau diesen Mitarbeitenden im Betrieb benötigt (Einzigartigkeit & Fähigkeiten) und wie die Vergabe dieser Stelle an eine*n ausländische*n Staatsangehörige*n dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz dient.

 

Welche Personalversicherungen braucht es?

Es müssen folgende Versicherungen für den Mitarbeiter abgeschlossen werden:

 

  • AHV, IV, EO, ALV
  • BVG (obligatorisch ab Bruttolohn CHF 21’510; Stand 02.06.2021)
  • Berufsunfall
  • Nichtberufsunfall (ab 8h / Woche)

 

Die AHV/IV/EO/ALV Beiträge werden alle zusammen abgerechnet. Die Beiträge werden vom Lohn abgezogen und mit der zuständigen Ausgleichskasse bis zum 30. Januar des Folgejahres mittels der Lohndeklaration abgerechnet.

 

Die Ausgleichskassen fordern Arbeitgeber*innen innerhalb von 2 Monaten auf, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Dabei kann man sich einer bestehenden Einrichtung anschliessen, eine eigene einrichten oder sich der Auffangeinrichtung anschliessen. Wenn bekannt ist, dass die Eintrittsschwelle erreicht wird, ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der entsprechenden Einrichtung anzumelden.

 

Für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung werden Offerten bei Versicherungsgesellschaften eingeholt und verglichen.

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