Arbeitsrecht: Wie erstelle ich einen Arbeitsvertrag?

labour law Arbeitsrecht Diritto del lavoro Droit de travail

Arbeitsrecht: Welche Inhalte muss ich in einem Vertrag regeln?

Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass alle Verträge mündlich abgeschlossen werden können, ausser der Gesetzgeber oder die Gesetzgeberin schreibt etwas anderes vor. Bei einem Arbeitsvertrag gelten keine besonderen Formvorschriften, weshalb ein solcher mündlich abgeschlossen werden darf. Um Klarheit zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch den Vertrag schriftlich aufzusetzen.

Weiter gilt auch die Inhaltsfreiheit in der Schweiz. Somit sind die Vertragsparteien grundsätzlich frei, was sie im Vertrag regeln wollen. Einzige Schranken sind hier die Sittenwidrigkeit, die Unmöglichkeit oder Widerrechtlichkeit.

Es empfiehlt sich, mindestens folgende Punkte in einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu regeln:

  • Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer (befristet oder unbefristet)
  • Arbeitspensum
  • Arbeitsort
  • Entlohnung
  • Arbeitszeit und Ferien
  • Probezeit
  • Kündigungsfrist

Je nach Position des Mitarbeitenden (Praktikum, Kader usw.) oder speziellen Anstellungsbedingungen (Handelsreisende*r, Heimarbeit) sollten weitere Bestimmungen in den Vertrag aufgenommen werden. Besonders zu beachten sind die von Gesetzes wegen zwingenden Bestimmungen zu den besonderen Einzelarbeitsverträgen (Lehr-, Handelsreisende*r- und Heimarbeitsvertrag).

In Gewissen Branchen gelten zudem Gesamtarbeits– (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV) deren Bestimmungen im Arbeitsvertrag nicht verletzt werden dürfen, ausser der GAV oder NAV sieht dies vor.

Kann ich einen Vertrag selbst aufsetzen?

Im Internet sind zahlreiche Vorlagen zu finden: Allgemeine Verträge, Lang- oder Kurzversionen, auf eine bestimmte Position zugeschnittene Verträge und so weiter. Wenn mit einer solchen Vorlage gearbeitet wird, sollte man darauf achten, dass der Vertrag nach Schweizer Recht gilt, die Quelle vertrauenswürdig ist und die Inhalte aktuell sind.

Fehlt im Vertrag eine Regelung zu einem Punkt, dann kommt automatisch und ohne weiteres Zutun das Obligationenrecht zur Anwendung. Sofern gewünscht, kann die Regelung aus dem OR im Vertrag aufgenommen werden. Es ist auch möglich gewisse Punkte anzupassen. Wichtig ist aber, dass auch immer eine aktuelle Version des Obligationenrechts zur Hand ist. Dieses gibt nämlich an, welche arbeitsvertraglichen Regelungen für beide Parteien zwingend sind (= nicht abgeändert werden dürfen), oder ob eine Regelung zugunsten einer Partei (= einseitig abänderbar) geändert werden darf.

Es empfiehlt sich den Vertrag vor Vertragsunterzeichnung einem Experten oder einer Expertin zur Überprüfung zu geben. Dieser schaut, ob Lücken gefüllt werden müssen oder gewisse Bestimmungen rechtlich nicht durchsetzbar sind.

Mit welcher Rechtsform kann ich eine*n Mitarbeiter*in anstellen?

Du darfst mit jeder Rechtsform Mitarbeitende anstellen. Es gibt hierbei keine Beschränkung.

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