Rechtsformen – eine Übersicht
Jungunternehmen und KMU in der Schweiz entscheiden sich am häufigsten für die folgenden Rechtsformen: Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Diese machen zusammen fast 90% aller im eidgenössischen Handelsregister eingetragenen Firmen aus.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform stellt für einen Gründer bzw. eine Gründerin eine wichtige und auch schwierige Entscheidung dar. Nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen. Es gilt die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen. Dabei sind rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen. Aber auch finanzielle Mittel, marketingtechnische oder familiäre Faktoren sowie geografische Eigenheiten können eine Rolle spielen.
Die wichtigsten Rechtsformen in der Schweiz sind wie folgt gegliedert:
Personengesellschaften
- Einfache Gesellschaft
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
Personengesellschaften wie die Einzelfirma oder die Kollektivgesellschaft stehen und fallen mit den Inhaber*innen und sind untrennbar mit ihrer Persönlichkeit verbunden. Die Inhaber*innen wirken selbst im Geschäft mit. Bist du bereit, die Risiken allein zu tragen und mit deinem Privatvermögen für allfällige Forderungen zu haften, kannst du dich als Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen. Möchtest du gemeinsam mit anderen Personen eine Firma gründen, so eignet sich die Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft besser.
Die Mitgliedschaft in Kapitalgesellschaften basiert auf der Kapitalbeteiligung der Gesellschafter. Möchtest du ein kleineres finanzielles Unternehmerrisiko eingehen, hast die Möglichkeit, das Unternehmerrisiko durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) auf einen bestimmten Betrag zu beschränken. Wichtig: Die Gesellschaft an sich haftet mit dem gesamten Vermögen unbeschränkt.
Bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest, solltest du dir über folgende Punkte im Klaren sein:
- Gründer*in: Je nach Rechtsform eine natürliche Person (Einzelfirma), zwei oder mehrere Gesellschafter (Kollektivgesellschaft) oder eine bzw. mehrere natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften (GmbH und AG)
- Kosten/Kapital: Gründungskosten und Startkapital unterscheiden sich je nach Rechtsform
- Haftung: Bei einer Einzelfirma haftet der Inhaber bzw. die Inhaberin uneingeschränkt und persönlich mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Bei einer GmbH bzw. AG haften die Gesellschafter bzw. Aktionäre maximal bis zu ihren Stammanteilen bzw. Aktien und die Gesellschaft an sich haftet mit dem gesamten Vermögen unbeschränkt.
- Steuern: Die Steuerabrechnung erfolgt je nach Rechtsform ausschliesslich privat oder im Unternehmen (selbständiges Steuersubjekt)
- Versicherung und Vorsorge: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder inexistent