Kollektivgesellschaft gründen: Darauf gilt es zu achten

How To Set Up A General Partnership Kollektivgesellschaft gründen: Darauf gilt es zu achten Creazione di una società in nome collettivo: a cosa prestare attenzione Fonder une société en nom collectif: les points importants

Kollektivgesellschaft gründen: Darauf gilt es zu achten

Eine Kollektivgesellschaft liegt rechtlich dann vor, wenn der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird und die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer Kollektivgesellschaft können sich einzelne Personen ohne Mindestkapital zusammentun anstatt jeweils eine Einzelfirma zu gründen. Nachfolgend findest du eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte.

Eignung

Die Kollektivgesellschaft eignet sich insbesondere für mehrere Gründer*innen, die mit einem kleinen Unternehmen zusammen starten möchten. So kann eine gemeinsame Tätigkeit aufgenommen werden, ohne das Kapital für eine GmbH oder AG einzubringen. Oft wird nach erfolgreicher Umsetzung der Tätigkeiten eine GmbH oder AG daraus gegründet bzw. umgewandelt.

Haftung

Das Unternehmensrisiko bei der Kollektivgesellschaft liegt privat bei den Gesellschafter*innen, da es sich um keine juristische Person handelt.

Umwandlung

Die Umwandlung durch eine Vermögensübertragung oder Sacheinlagengründung in eine GmbH oder AG ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Handelsregister

Der Eintrag im Handelsregister ist bei einer KlG unabhängig vom Umsatz pro Jahr obligatorisch.

Vorteile

Eine Kollektivgesellschaft kann einfach von mehreren Personen ohne Mindestkapital gegründet werden und eignet sich durch die geringen Gründungskosten für den Start der gemeinsamen Tätigkeit.

Weitere Vorteile:

  • Einfache Organisation und geringe Aufwandskosten
  • Firmenname mit Zusatz KlG frei wählbar

Nachteile

Die Gesellschafter*innen einer KlG haften mit Ihrem Privat- und Geschäftsvermögen.

Weitere Nachteile:

  • Gegenseitige Abhängigkeit der Gesellschafter*innen
  • Haftung unbeschränkt und solidarisch
  • Wenig Flexibilität unter den Gesellschafter*innen (z.B. Konkurrenzverbot) 

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