GmbH gründen: Darauf gilt es zu achten
Eine GmbH entsteht rechtlich, sobald die notariell beurkundeten Statuten mit den Antragsformularen beim Handelsregisteramt geprüft und publiziert werden. Durch das niedrige Stammkapital von mindestens CHF 20’000.- nimmt die GmbH bei Ein-Mann-Betrieben immer mehr an Beliebtheit zu und gehört zu den meistgewählten Rechtsformen in der Schweiz. Nachfolgend findest du eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte.
Eignung
Die GmbH eignet sich insbesondere für Unternehmer*innen, die das unternehmerische Risiko und dessen Haftung von sich privat abgrenzen möchten. Mit der GmbH als juristische Person können die Beteiligungen an der Firma durch Stammanteile klar definiert und unter den Gründer*innen, Mitarbeitenden und Investor*innen aufgeteilt werden.
Haftung
Das Unternehmensrisiko bei der GmbH liegt innerhalb der juristischen Person, sofern keine fahrlässigen Entscheidungen seitens der Geschäftsführer*innen getroffen werden. Ansonsten haftet man nur mit dem Stamm- bzw. Gesellschaftskapital.
Umwandlung
Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) erfolgt über einen Revisor*in und dessen Notar*in.
Handelsregister
Die Gründung einer GmbH setzt einen Handelsregistereintrag voraus, damit eine neue juristische Person entstehen kann. Formelle Inhalte und Änderungen müssen stets aktuell beim entsprechendem Handelsregisteramt erfasst werden.
Vorteile
Die GmbH ermöglicht eine Struktur, welche der AG sehr nahe kommt. Durch das niedrige Stammkapital im Vergleich zur AG, spricht die GmbH vor allem Personen an, welche die Haftung als Einzelunternehmen ausschliessen möchten, aber nicht unbedingt eine AG vorziehen.
Weitere Vorteile:
- Firmenname mit Zusatz GmbH frei wählbar
- Steuerliche Trennung des Vermögens und mehr Flexibilität
- Personen können durch Stammanteile an der Firma beteiligt werden
Nachteile
Die Gründung der GmbH sowie die Verwaltung ist kostenaufwändiger als dies bei der Einzelfirma der Fall ist.
Weitere Nachteile:
- Doppelbelastung von Unternehmens- und Unternehmereinkommen bzw. –vermögen
- Gesellschafter*innen sind nicht anonym
- Stammanteilübertragung ist aufwändiger als bei einer AG und muss im Handelsregister gemeldet werden