AG gründen: Darauf gilt es zu achten
Eine AG entsteht rechtlich, sobald die notariell beurkundeten Statuten mit den Antragsformularen beim Handelsregisteramt geprüft und publiziert werden. Die AG vereinfacht es, Beteiligungen an der Firma zu ermöglichen und die Anonymität der Aktionäre und Aktionärinnen für Drittpersonen sicherzustellen. Daher ist die AG vor allem bei Start-ups, die auf Finanzierungssuche sind oder bereits Investor*innen haben, beliebt.
Nachfolgend findest du eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte.
Eignung
Die AG eignet sich zum einen für Unternehmer*innen, die das unternehmerische Risiko und dessen Haftung von sich privat abgrenzen möchten. Zudem ermöglicht die Aktiengesellschaft die Abtretung von Aktien ohne grossen Aufwand, was z.B. die Mitarbeiter*innen Beteiligungen oder Suche nach Investor*innen vereinfacht.
Haftung
Das Unternehmensrisiko bei der AG liegt innerhalb der juristischen Person, sofern keine fahrlässigen Entscheidungen seitens des Verwaltungsrates und Direktor*innen getroffen werden. Ansonsten haftet man nur mit dem Aktien- bzw. Gesellschaftskapital. Das Aktienkapital liegt bei Minimum CHF 100’000.- wovon allerdings nur 50% liberiert werden müssen. Falls man das Kapital also nur zu 50% einbringt, haftet man mit den restlichen 50% privat.
Umwandlung
Eine Umwandlung der AG in eine andere Rechtsform ist unüblich. Oft werden aus der AG heraus weitere Rechtsformen gegründet, sofern strategische Neuausrichtungen erfolgen.
Handelsregister
Die Gründung einer AG setzt einen Handelsregistereintrag voraus, damit eine neue juristische Person entstehen kann. Formelle Inhalte und Änderungen müssen stets aktuell beim entsprechendem Handelsregisteramt erfasst werden. Veränderungen was das Aktienbuch anbelangt müssen grundsätzlich nicht gemeldet werden.
Vorteile
Die AG ermöglicht eine Struktur, die sich vor allem für Firmen eignet, welche die Flexibilität sicherstellen wollen, um Aktien einfach abtreten zu können sowie wenn die Anonymität der Aktionäre und Aktionärinnen gewünscht wird.
Weitere Vorteile:
- Firmenname mit Zusatz AG frei wählbar
- Höhere Kreditwürdigkeit durch das hohe Aktienkapital
- Personen können durch Aktien an der Firma beteiligt werden
- Nur formelle Organe sind im Handelsregister ersichtlich
Nachteile
Die Gründung der AG setzt ein Kapital von CHF 100’000.- voraus und ist kostenaufwändiger als dies z.B. bei der Einzelfirma der Fall ist.
Weitere Nachteile:
- Doppelbelastung von Unternehmens- und Unternehmereinkommen bzw. –vermögen.
- Verwaltungsaufwand höher