Workation – so wird es möglich!
Am Strand arbeiten oder im Chalet neben dem Skigebiet? Davon träumen viele, möglich ist es bisher nur bei wenigen Unternehmen. Erfahre in diesem Beitrag, wie KMU rechtliche Bedingungen für eine Workation und somit die Wünsche Ihrer Mitarbeitenden erfüllen können.
Arbeitnehmende, vor allem die jüngeren Generationen, legen immer mehr Wert auf zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten. Spätestens seit der COVID19-Pandemie, gehören neue Arbeitsformen bei vielen Unternehmen zum Alltag. Das Arbeiten aus dem Ausland wird aber nur selten angeboten. Aber warum? Und wieso ist ein Workation-Angebot überhaupt attraktiv für Unternehmen?
Eine Workation läuft ähnlich ab wie das Arbeiten im Homeoffice. Ein entscheidender Unterschied liegt in der Tatsache, dass Arbeitnehmende nicht von zu Hause aus, sondern von einem Ort ihrer Wahl, ihren Tätigkeiten und Verpflichtungen nachgehen. Dieses Arbeitsmodell wird in der Schweiz immer beliebter.
Vorteil bei Fachkräftemängel
Eine Workation kann viele Vorteile für den Arbeitsgeber bringen. Gerade in Zeiten von Fachkräftemängel kann das Angebot für Unternehmen einen wertvollen Wettbewerbsvorteil bedeuten, wenn es darum geht neue Mitarbeitende zu rekrutieren. Dadurch kann auch die Motivation bei bestehenden Mitarbeitenden erhöht werden. Zusätzlich kann es dazu beitragen, den wahrgenommenen Stress abzubauen und gleichzeitig eine gesunde Work-Life-Balance zu unterstützen. Die Angestellten erhalten die Gelegenheiten, neue Kulturen kennenzulernen und den eigenen Horizont zu erweitern. Das Engagement für den Arbeitsgeber nimmt stetig zu. Obwohl diese Vorteile von vielen Unternehmen gesehen werden, sind es gerade die rechtlichen Hürden, die dem Angebot meist im Weg stehen.
Rechtliche Bedingungen für die Workation
Denn Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, angemessene Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der eigenen Angestellten sicherzustellen – auch wenn diese aus dem Ausland tätig sind. Viele Versicherungen, die in der Schweiz abgeschlossen werden, übernehmen keine Kosten, wenn Personen bereits eine gewisse Zeit aus dem Ausland arbeiten. Diese fehlende Absicherung für Angestellte, die im Ausland arbeiten, kann, nebst Imageschäden, zu Haftungsansprüchen und hohen finanziellen Belastungen bei Unternehmen führen. Deshalb ist es zentral, eine passende Versicherung für die Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen, die Kosten in Zusatz zur Krankenkasse und der Unfallversicherung in der Schweiz trägt. Dazu sind Unternehmen im Rahmen der Fürsorgepflicht rechtlich verpflichtet.
Eine Versicherung, die Workations und Geschäftsreisen abdeckt, sowie wichtige Reiseinformationen für die bereisten Länder zu Verfügung stellt, ist beispielsweise die Europäische Reiseversicherung (ERV).
Schutz auch bei Geschäftsreisen relevant
Genauso wie bei Workations, ist die Fürsorgepflicht ist auch bei Geschäftsreisen nötig. Für Geschäftsreisen bieten Versicherungen wie ERV individuelle Lösungen. Bei diesen können neben der Fürsorgepflicht, Krankheits- und Unfallversicherungen auch Kosten für Flugausfälle, Schäden an gemieteten Fahrzeugen und vieles mehr gedeckt werden.
Die Einhaltung der Fürsorgepflicht ist bei Geschäftsreisen äusserst wichtig. Aus diesem Grund bieten Versicherungsgesellschaften dazu individuelle Lösungen an. Bei diesen können sich Unternehmen u.A. gegen Risiken wie Annullierung, SOS-Schutz, Heilungskosten (Krankheit / Unfall), Reisegepäck versichern und damit einen erheblichen Teil zur Einhaltung der Fürsorgepflicht beitragen.
Über die Europäische Resieversicherung (ERV)
Die Europäische Reiseversicherung ist die führende Anbieterin von Versicherungslösungen in den Bereichen Reisen, Freizeit und Mobilität für Privat- und Firmenkunden. Seit Januar 2019 agiert ERV als eigenständige Zweigniederlassung der Helvetia Gruppe.
Für mehr Informationen für Versicherungen, die eine KMU braucht, lese unseren Blog.