Jahresabschluss – Wie?

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Das Jahr kommt zu Ende und es wird wieder Zeit für den Jahresabschluss. Da kommt man nicht drum herum, für die meisten Unternehmen ist er Pflicht. Man erstellt ihn etwa so gern, wie man die Steuererklärung ausfüllt. Keine Panik, wir helfen dir und erklären mit möglichst wenigem bla-bla, wie es funktioniert.

Jahresabschluss, was ist das denn?

Was sind denn Aussenstehende? Hier meinen wir mögliche Investoren, Aktionäre und Banken, aber auch Behörden und die gesamte Gesellschaft, die dein Jahresabschluss analysieren wollen, um zum Beispiel, über eine mögliche Investition in deinem Unternehmen zu entscheiden. Klingt gut, oder?

Sinn und Zweck eines Jahresabschlusses ist es also, die wirtschaftliche Lage und den Erfolg deines Unternehmens wahrheitsgetreu darzustellen. Somit können sich Dritte, aber auch du, ein korrektes und zuverlässiges Bild über die finanzielle Lage deines Unternehmens machen.

Fakt: Steuerperioden sind nicht gleich Jahre. Auch wenn bei vielen Unternehmen das Geschäftsjahr ungefähr mit einem Jahr übereinstimmt (01.01 bis 31.12), gibt es auch 6-monatige Steuerperioden (01.01 bis 01.06, 01.07 bis 01.12). Im Sonderfall kann man auch verlängertes Geschäftsjahr beantragen. Wenn du zum Beispiel dien Unternehmen im November 2023 gegründet hast, dann macht es keinen Sinn für 2 Monate dein Geschäft abzuschliessen. Also kannst du eine verlängerte Steuerperiode beantragen, und die letzten Monate von 2023 können an das Jahr 2024 angehängt werden.

Bist du überhaupt zum Jahresabschluss verpflichtet?

Erste Frage: Hast du ein Einzelunternehmen und ist dein Jahresumsatz weniger als CHF 500’000? Gute Nachricht! Dann bist du laut Schweizer Obligationenrecht (Art. 957 Abs. 2 OR) von der Einreichung eines Jahresabschlusses befreit.

Hast du ein Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500’000, eine AG oder GmbH mit doppelter Buchhaltungspflicht? Auch für dich gibt es eine gute Nachricht! Du bist zwar zur Erstellung des Jahresabschlusses verpflichtet, und es gilt auch für dein Unternehmen eine Offenlegungspflicht (Art. 696 Abs. 1 OR), aber du hast Atlanto – wir erklären dir in ein paar Schritten was du tun musst.

Was beinhaltet ein Jahresabschluss?

Für deinen Jahresabschluss brauchst du mindestens folgende drei Unterlagen:

·        Die Bilanz: enthält deine Aktiven und Passiven, sowie auch deine Lohnbuchhaltung

·        Die Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung): hier gehören all deine Konten, die einen Einfluss auf dein Jahresergebnis haben, z.B Umsätze, Abschreibungen, Steuern usw. Welche Konten hier schlussendlich aufgezeigt werden, hängt von deinem Kontenplan ab.

·        Anhang: hier gehören noch neben dem typischen „Admin-kram“, wie dein Firmenname, Adresse, Gründungsdatum, Beschreibung deines Unternehmens usw. auch Erklärungen zu den zwei oben genannten Unterlagen (Bilanz und Erfolgsrechnung). Was hier drin noch spezifisch Pflicht ist, findest du im Art 961a OR & Art 961d Abs. 1 OR.

Wie erstelle ich einen Jahresabschluss?

Bist du ein Buchhaltungsprofi, kannst du ihn natürlich selbst und von Hand erstellen. Ist das nicht der Fall,

Bei der Erstellung hast du grundsätzlich zwei Optionen

1.    Dein Treuhänder macht es für dich

Wenn Buchhaltung für dich ein Fremdwort ist, dann kann ein Treuhänder dir helfen, deine Buchhaltung zu führen und unter anderem auch dein Jahresabschluss zu erstellen.

Für diese Spezialisten in Buchhaltung sind solche Abschlüsse ein Kinderspiel. Du hast noch keinen Treuhänder? Wir arbeiten mit ausgewählten Treuhändern aus verschiedensten Regionen, hier kannst du nach einem Suchen.

Falls du dich für diese Option entscheidest, achte darauf all die nötigen Unterlagen (Belege, Rechnungen, usw.) für dein Treuhänder sorgfältig zu vorbereiten.

Wenn du Zeit und Geld sparen willst, empfehlen wir dir aber, eine Buchhaltungssoftware wie Atlanto zu nutzen – dort kannst du deinem Treuhänder einfach Zugriff geben, sodass er deine Buchhaltung direkt in der Software führen kann und auch deinen Abschluss einfach erstellen kann. Geht sowas wirklich? Na klar! Wir erklären dir alles im nächsten Unterkapitel.

2.    Du benutzt eine Buchhaltungssoftware

Eine Buchhaltungssoftware ermöglicht dir meistens, deinen Abschluss automatisch mit den wichtigsten Dokumenten (Bilanz und Erfolgsrechnung) zu erstellen.

Zudem vereinfacht die Arbeit mit einer Software deinen Alltag. Sie erlaubt dir, all deine Belege, Rechnungen, Zahlungseingänge, Rechnungen, Kosten usw. hochzuladen und dann einfach zu verbuchen. So vermeidest du Papierkram und sparst Zeit!

Falls du mit einem Treuhänder arbeitest, sparst du hier wiederum an Zeit und Geld, da dein Treuhänder jetzt alles in der Software erledigen kann.

Probier es mit Atlanto

Du kannst deinen Jahresabschluss problemlos in Atlanto erstellen und somit dein Buchhaltungsjahr abschliessen. Anschliessend findest du eine kurze Anleitung dazu.

Achtung: Wenn dein Abschluss besteht, kannst du nichts mehr verbuchen, da deine Buchhaltung abgeschlossen ist. Stelle also sicher, dass all die Buchungen für dein Geschäftsjahr erledigt sind.

Schritt 1: Unter der Rubrik Buchhaltung und Finanzabschlüsse kann du deinen Jahresabschluss mit der Funktion Geschäftsjahr definitiv abschliessen erstellen.

Schritt 2: Unsere Checkliste führt dich durch die verschiedenen Etappen

Etappe 1

Etappe 2

Der vordefinierte Wechselkurs ist der vom Stichtag deines Jahresabschlusses (in diesen Fall 31.01.2023)

Etappe 3

Schreibe noch ein Kommentar wie z.B. „Jahresabschluss 2023“

Etappe 4

Warte nur noch einen kleinen Moment, bis dein Jahresabschluss erstellt wird.

Schritt 3: Lade dein Jahresabschluss als PDF oder im Excel Format runter.

Reicht diese Anleitung nicht? Hast du andere Fragen zu Atlanto? Dann besuche unseren kostenlosen Einführungskurs zu Atlanto. Dort lernst du alles, was du wissen musst.

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