Versicherungswechsel: Was du wissen musst
Das Leben ist Veränderung. Manchmal trifft man Entscheidungen und wechselt später die Meinung. Manchmal trifft man eine Wahl, die später nicht mehr zu einem passt. Dies betrifft auch ein Unternehmen. Hast du eine Versicherung gewählt, die du jetzt wechseln möchtest? Finde hier heraus wie man bei einem Versicherungswechsel vorgeht.
Die richtige Versicherung ist für ein Unternehmen unentbehrlich. Wie wir zuvor erklärt haben, muss das richtige Versicherungspaket vorsichtig gewählt werden. Allerdings bleibt ein Unternehmen nie stehen. Hoffentlich wächst es und wird erweitert. Da kann es auch schon vorkommen, dass das gewählte Paket plötzlich nicht mehr passt. Das ist kein Problem. Du hast durchaus das Recht dazu, zu einer passenderen Versicherung zu wechseln.
Eine Versicherung wird immer als Vertrag mit einer bestimmten Dauer vereinbart. Die Vertragsdauer deiner Versicherung wird im Vorhinein und anhand deiner Bedürfnisse vereinbart. Bei Versicherungen liegt diese Dauer oft bei 3 Jahren, bei Firmengeschäften bei 10. Abweichungen sind aber auch möglich. Für alle Vertragsarten – somit auch für Versicherungsverträge – gilt, dass dieser durch Erfüllung endet.
Ein Versicherungsvertag ist in folgenden zwei Fällen erfüllt:
- Beim Ablauf der Vertragsdauer. Oft wird ein Versicherungsvertrag ohne Kündigung automatisch verlängert. Passiert das nicht, läuft die Vertragsdauer ab und der Vertrag ist somit erfüllt.
- Bei einem Totalschaden. Ein Versicherungsvertrag ist nur so lange gültig, das versicherte Objekt auch existiert. Wenn also beispielsweise dein Auto einen Totalschaden erleidet, braucht es danach keine Versicherung mehr, da das Auto ja auch nicht mehr besteht. Der Vertrag ist erfüllt.
Ist der Vertrag erfüllt, kannst du eine neue Versicherung abschliessen.
Was passiert, wenn du nicht so lange warten kannst? Gerade bei einer Versicherung gibt es zahlreiche Gründe, weshalb ein Vertrag auch bereits vorzeitig beendet werden kann.
Versicherungswechsel: Unter welchen Umständen
- Vertragsablauf
Bei Vertragsablauf darfst du deine Versicherung natürlich kündigen und danach eine neue abschliessen. Aber Achtung! Verpasst du deine Kündigungsfrist, wird dein Vertrag, inklusive Prämien, automatisch um ein Jahr verlängert. Achte also genau darauf, fristgerecht zu kündigen. Die Frist liegt einige Monate vor Vertragsablauf, meistens drei.
Wichtig: Damit deine Kündigung als fristgerecht gilt, muss dein Kündigungsschreiben noch vor der Frist beim Versicherer ankommen.
In gewissen Fällen enden Versicherungsverträge auch automatisch. So passiert das zum Beispiel, wenn ein Betrieb seine Tätigkeiten aufgibt. Die Versicherungsverträge werden zum gleichen Zeitpunkt enden, wie auch die betrieblichen Tätigkeiten.
- Schadenfall
In einem Schadenfall kann nach der Auszahlung des Schadenersatzes gekündigt werden. Bei einem Totalschaden erlischt, wie oben erwähnt, der Vertrag mit deinem Versicherer automatisch, da es kein Gegenstand mehr gibt, das versichert werden kann. Eine Kündigung ist hierbei nicht nötig.
Im Falle eines Teilschadens, darfst du den Vertrag kündigen. Dazu hast du 14 Tage Zeit ab dem Eingang der Zahlung in dein Konto, oder dem Datum auf den Schreiben von deiner Versicherung. Während dieser 14 Tage hast du noch Versicherungsschutz über deine alte Versicherung.
- Prämienanpassung
Wenn deine Prämien erhöht werden, darfst du deine Versicherung kündigen und wechseln. Selbst wenn nur ein Teil deiner Versicherungspolice angepasst wird. In der Regel liegt dabei die Kündigungsfrist am 31.Dezember. Spätestens an diesem Datum muss dein Kündigungsschreiben den Versicherer erreichen.
Kündigst du deine Versicherung nicht, wird der Vertrag automatisch mit den neuen Prämien verlängert.
- Halter- oder Fahrzeugwechsel
Wenn du die versicherte Sache verkaufst, geht die Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Der Erwerber kann diesen Vertrag aber auch beenden. Er hat dazu 30 Tage ab Erwerb der Sache Zeit.
Hast du dein Auto versichert, kannst du diese Versicherung auch unterjährig kündigen, wenn sich das Fahrzeug oder dessen Halter ändert. In einem solchen Fall wird eine neue Police abgeschlossen, und die alte erlischt.
Ist eine Kündigung nötig?
Möchtest du etwas Inhaltliches an deinem Vertrag ändern möchtest, musst du dazu deinen aktuellen Vertrag nicht unbedingt kündigen. Kontaktiere deine:n Versicherungsberater:in, um allfällige Änderungen vorzunehmen. In diesem Fall wird der bestehende Vertrag ersetzt und ein neuer Versicherungsvertrag aufgestellt. Du kannst jederzeit eine Änderung an deinem Versicherungsvertrag beantragen.
Wann kündigt man am besten?
Die Kündigung muss zum richtigen Zeitpunkt beim Versicherer eintreffen. Meist liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten vor Vertragsablauf. Genauere Angaben findet man in den allgemeinen Vertragsbedingungen, auf Anfrage bei der Kundeninformation oder bei deiner Beraterin oder deinem Berater. Bei Prämienanpassungen darf die Kündigung bis zum letzten Tag, bevor diese in Kraft treten, stattfinden.
Wichtig dabei ist, wann das Kündigungsschreiben beim Versicherer eintrifft, nicht wann es abgeschickt wird. Ist die Kündigungsfrist der 30. September, muss das Schreiben spätestens an diesem Tag die Versicherungsgesellschaft erreichen. Ab dem 1. Oktober wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. In allen Fällen gilt: Verpasst du die Frist, wird der Vertrag stillschweigend erneuert. So bleibst du nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz da. Dein Versicherungsvertrag wird also jedes Jahr verlängert, sofern du diesen nicht kündigst oder es Anpassungen gibt.
Wie kündigt man am besten?
Konsultiere die allgemeinen Vertragsbedingungen deiner Versicherungspolice, um genauer zu erfahren, wie du zu kündigen hast. Es wird empfohlen schriftlich zu kündigen, idealerweise per eingeschriebenen Brief. So hast du die Quittung als Bestätigung, dass die Versicherung dein Kündigungsschreiben erhalten hat. Bitte deinen Versicherer aber so oder so um eine schriftliche Bestätigung.
Wie oben erwähnt, entscheidend ist an welchem Tag die Versicherung deine Kündigung erhält. Bedenke also, dass Feiertage, Wochenenden oder andere Verspätungen dir einen Strich durch die Rechnung machen könnten.
Auch der Inhalt des Kündigungsschreibens ist wichtig. Den genauen Wortlaut kannst du grundsätzlich frei wählen. Folgende Punkte müssen aber zwingen in deinem Kündigungsschrieben stehen:
- Deine Policen-Nummer
- Datum der Kündigung
- Kündigungsgrund
- Deine Unterschrift natürlich.
Beachte dabei, dass die Kündigung den Vertrag mit zukünftiger Wirkung auflöst. Das heisst, dass der Vertrag bis zum Ablauf der Kündigung wirksam bleibt. So hast du bis zu diesem Zeitpunkt den Versicherungsschutz garantiert.
Nach der Kündigung
Auf keinen Fall darfst du jemals ohne Versicherung dastehen. Stelle also sicher, dass dir nach Kündigung ein neues Versicherungspaket bereitsteht.
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