Change date: August 2023
Staaten und Empfängerliste
1. Vorwort
Die Empfänger- und Staatenliste informiert gemäss Art. 19 DSG über Empfänger:innen oder Kategorien von Empfänger:innen, denen Personendaten bekannt gegeben werden, und über die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.
2. Atlanto als für die Datenverarbeitung verantwortliches Unternehmen
Für Datenbearbeitungen im Rahmen ihrer Dienstleistungen sind die folgenden Unternehmen verantwortlich:
- Atlanto AG, Dufourstrasse 40, 9001 St. Gallen, Schweiz
3. Empfänger:innen
Ausschliesslich für die in den «Hinweisen zum Datenschutz» deklarierten oder anderweitig ausdrücklich vereinbarten Zwecke, den Betrieb von Informatikmitteln sowie die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs von Atlanto kann es dazu kommen, dass Personendaten, sofern notwendig, an folgende Auftragsbearbeiter:innen und eigenverantwortliche Dritte oder Kategorien von Auftragsbearbeiter:innen und eigenverantwortlichen Dritten (zusammen «Empfänger:innen») übermittelt werden müssen:
- Treuhänder:innen
- Banken, Kreditkartenanbieter:innen und Finanz- und Zahlungsdienstleister:innen
- Handelsregister- und Betreibungsämter, Einwohnerkontrolle
- Auskunfteien; Rechnungsstellungs-, Wirtschafts- und Adressdienstleister:innen
- Markt- und Meinungsforschungsinstitute
- Marketing- und Werbeagenturen
- Telekommunikationsanbieter:innen, Energieversorger:innen, industrielle Werke
- Grundbuchämter in der Schweiz
- Gebäudeversicherungen in der Schweiz
- Vor-, Mit-, Folge- und Rückversicherer
- Sozialversicherer, Militärversicherer, Privatversicherer
- Vorsorgeeinrichtungen
- Vertragspartner:innen, Kund:innen und weitere beteiligte und berechtigte Personen, wie z.B. Leistungsbezüger:innen oder Arbeitgeber:innen
- Broker:innen bzw. Versicherungsvermittler:innen im Auftrag von Atlanto oder der einzelnen Kunden und Kundinnen
- Ärzte und Ärztinnen, medizinische Leistungserbringer, Gutachter:innen, Sachverständige und Detekteien sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Gerichte
- Parteien in möglichen oder tatsächlichen Rechtsverfahren
- Schlichtungsstellen
- Lokale, nationale und ausländische Behörden und Amtsstellen, wie z.B. Vormundschaftsbehörden, Sozialversicherer, Beistandschaften, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Polizeistellen
- Gemeinde- und Stadtverwaltungen
- Kooperationspartner:innen wie z.B. Reiseunternehmen, Beherbergungsunternehmen, Transportdienstleister:innen, Cateringunternehmen, Event- und Künstleragenturen, Dienstleister:innen für Indoor- und Outdooraktivitäten und/oder Ticketunternehmen bei der Durchführung von durch Atlanto ausgeschriebenen Veranstaltungen.
- Revisionsstellen
- Gesellschaften, an denen Atlanto direkte oder indirekte Beteiligungen hält, wie im jeweils aktuellen Geschäftsbericht dargestellt
- Erwerber:innen oder Interessenten und Interessentinnen am Erwerb von Geschäftsbereichen, Gesellschaften oder sonstigen Teilen von Atlanto
- Übrige Dienstleister:innen und Lieferanten und Lieferantinnen, wie z.B. ICT-, Scan-, Assistance-, Buchhaltungs-, Portfoliobewertungs-, Umfrage-, Druck- und Versanddienstleister:innen, sowie Sicherheitsfirmen, Facilitymanager:innen, Handwerker:innen und handwerkliche Betriebe
- Übrige eigenverantwortliche Dritte, wie z.B. bei Kooperationen gesondert deklariert
Atlanto überprüft dabei stets sorgfältig, ob die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Für die Bearbeitung der Daten durch Auftragsbearbeiter:innen gelten die jeweils anwendbaren «besonderen Hinweise zum Datenschutz» bei Atlanto. Für die Bearbeitung durch eigenverantwortliche Dritte können die jeweiligen Hinweise zum Datenschutz der Dritten auf deren Internetseiten konsultiert werden.
4. Staaten
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Atlanto kann eine Bekanntgabe von Personendaten in der Schweiz, in Europa und unter gegebenen Voraussetzungen weltweit an die aufgeführten Empfänger:innen stattfinden. Dabei kann Atlanto Personendaten innerhalb der Gruppe in folgenden Ländern bekanntgeben:
- Deutschland
- Frankreich
- Grossbritannien
- Italien
- Liechtenstein
- Österreich
- Singapur
- Spanien
- USA
Zudem nutzt Atlanto ausserhalb der Schweiz Rechenzentren und IT-Dienstleistungen, wie Wartungs- und Supportleistungen, bei denen eine vertraglich definierte Datenbekanntgabe weltweit stattfinden kann, vorwiegend aber in folgende Länder:
- Deutschland
- Frankreich
- Grossbritannien
- Indien
- Irland
- Niederlande
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Spanien
- Ungarn
- USA
- Luxemburg
5. Bekanntgabe in Staaten ohne angemessenen gesetzlichen Schutz
Befinden sich Empfänger:innen von Personendaten in einem Land ohne angemessenen gesetzlichen Datenschutz, verpflichtet Atlanto diese Personen vertraglich zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzes. Dazu verwendet Atlanto die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, die unter https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj abrufbar sind.
6. Änderungsvorbehalt
Atlanto behält sich vor, die Empfänger- und Staatenliste jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Fassung bzw. die für den jeweiligen Zeitraum gültige Fassung. Die Hinweise zum Datenschutz wurden in mehreren Sprachen verfasst. Bei inhaltlichen Unterschieden geht die deutsche Version vor. Es gilt jeweils die veröffentlichte Version.