Wie kann ich die Quellensteuer erfassen?

Bei Atlanto wird die Quellensteuer im Moment nicht automatisch berechnet. Das bedeutet, dass man den Satz selbst aus der Tabelle der kantonalen Steuerverwaltung holen muss. Auch der Betrag muss manuell berechnet werden. Hierzu geht man wie folgt vor:

Im ersten Schritt wählt man beim Mitarbeiter die Box “Ist der Mitarbeiter quellensteuerpflicht?” an.

Anschliessend wählt man in der Lasche “Quellensteuer” den Ort und den dazugehörenden Tarif (Quellensteuercode) aus.

Im nächsten Schritt fügt man die Lohnbewegung “50600.00 Quellensteuer-Betrag” manuell hinzu. Den Namen (1) kann man frei anpassen, z.B. kann man hier den Tarif erwähnen. Bei der Menge (2) gibt man die Basis an auf welcher die Quellensteuer berechnet wird. Der Ansatz (3) ist der Tarif und dann (4) gibt man den konkreten Betrag ein. Aktuell wird der Betrag noch nicht gemäss dem Ansatz berechnet, sondern muss manuell berechnet werden. 

Wichtig: Sollte sicher der Bruttolohn ändern (z.B. im Monat der Auszahlung des 13. Monatslohns oder bei einem möglichen Abzug wegen Unfall / Krankheit), ändert sich der Tarif. Das heisst, der Tarif des betroffenen Monats muss wieder manuell in der Tabelle der kantonalen Steuerverwaltung gesucht werden, dann muss eine neue Lohnbewegung erstellt werden. Hierzu empfiehlt es sich die alte Quellensteuer-Lohnbewegung zu beenden und eine neue zu erstellen. Sollte der Tarif nur für einen Monat gelten und danach wieder der alte, dann muss bei der neuen Lohnbewegung das Enddatum gesetzt werden und für die folgenden Monate wieder eine neue Lohnbewegung hinzugefügt werden.

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