Wie kann ich BVG Beiträge erfassen?

Der BVG Beitrag ist in den allermeisten Fällen ein fixer Betrag und nicht wie bei KTG oder UVG ein bestimmter % Satz. Die Eingabe des BVG-Betrages erfolgt deshalb bei jedem Mitarbeiter separat. Erfasst man einen neuen Mitarbeiter, kann man den Betrag beim Arbeitsverhältnis eingeben.

Damit die Lohnbewegungen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) automatisch erstellt werden, wählt man die Box “Lohnbewegungen für BVG-Beiträge erstellen” an. Anschliessend kann man den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerbeitrag eingeben.

Als Alternative kann man die beiden Lohnbewegungen auch manuell hinzufügen. Dafür geht man beim Mitarbeiter unter “Lohnbewegungen” und fügt die beiden Lohnarten “50490.00 – BVG-Beitrag 1 (Fixbetrag)” und “50495.00 – BVG-Arbeitgeberbeitrag (Fixbetrag)” hinzu. Die erste Lohnart ist für den Arbeitnehmeranteil und die zweite Lohnart ist für den Arbeitgeberanteil.

Sollte der BVG-Beitrag angepasst werden müssen, kann man direkt in diesen Lohnbewegungen den Betrag anpassen.

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