Lohnausweis – Privatanteil Geschäftswagen

Der Privatanteil eines Geschäftswagens muss als geldwerter Vorteil (Naturalleistung) auf dem schweizerischen Lohnausweis deklariert werden, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird. Er wird zum Bruttolohn addiert und ist sozialversicherungspflichtig sowie steuerbar.

Der Privatanteil wird in Feld 2.2 (“Privatanteil Geschäftswagen”) des Lohnausweises eingetragen.

Dies kannst du im Lohnmodul unter Mitarbeiter/Lohnausweis vornehmen:

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