Berechnung der AHV-Beiträge bei erwerbstätigen Personen im Rentenalter

Bei uns besteht die Logik, dass es immer anteilmässig ausgerechnet wird pro Monat. Sprich der Durchschnittslohn wird jeden Monat neu berechnet. Dabei ist der Trigger-Lohn CHF 1400, ab diesem Lohn werden AHV-Beiträge berechnet.

Wenn du nun zum Beispiel den Februar-Lohn mit einem unterschiedlichen Betrag auszahlen würdest, geschieht folgendes. Nehmen wir an, der Februar-Lohn wäre:

CHF 1000: Atlanto rechnet (CHF 1’990 + CHF 1’000)/  2 = CHF 1’495 – CHF 1’400 –> Es werden AHV-Beiträge auf Basis der CHF 95.- berechnet.

CHF 500: Atlanto rechnet (CHF 1’990 + CHF 500) / 2 = CHF  1’245 – CHF 1400 –> Es wird eine Korrektur (Gutschrift) auf Basis von CHF 155.- berechnet.

So werden die Beträge fortlaufend berechnet bis Ende Jahr. Falls sich das Arbeitsverhältnis vor Ende Jahr auflösen sollte und dem Mitarbeiter trotz dem Nicht-Erreichen der CHF 16’800 Abzüge gemacht wurden, dann müsste man dies manuell korrigieren.

Der Freibetrag kann in den Einstellungen angepasst werden:

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