BVG-Lohnbewegungen fehlen oder wurden vergessen
Die BVG-Lohnbewegungen können beim Aufsetzen des Arbeitsverhältnisses automatisch erfasst werden. Wenn du die Box «BVG Lohnbewegung erstellen» ankreuzt, dann kannst du direkt den Betrag des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrages eingeben. Die Lohnbewegungen werden danach automatisch erfasst.

Solltest du dies nicht gemacht haben, dann kannst du die Lohnbewegungen auch manuell hinzufügen. Gehe zu den Lohnbewegungen des betreffenden Mitarbeiters und füge die Lohnbewegungen manuell hinzu. Beachte, dass du für den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmer Beitrag die Lohnbewegung erfasst.

Sollte der Abzug in den vergangenen Monaten vergessen worden sein, kannst du die Lohnbewegung auch im Nachhinein hinzufügen. Füge zuerst ganz normal die zwei Lohnbewegungen hinzu und gibt den monatlichen Beitrag ein. Anschliessend fügst du nochmals für beide dieselbe Lohnbewegung hinzu. Bei dieser Lohnbewegung kannst du nun die Summe der vergessen gegangenen Beiträge eingeben. Beachte, dass du unter «von-bis» nur den aktuellen Monat eingibst. So wird im aktuellen Monat der monatliche Betrag abgezogen und zusätzlich noch die vergessen gegangenen letzten Monate.