Verbindlichkeit oder Forderung anpassen falls MWST-Abrechnung bereits definitiv

Um die Verbindlichkeit oder Forderung anpassen zu können, musst du folgendes sicherstellen:

1. Die definitive MWST-Abrechnung ist zurückgesetzt

2. Zahlungen sind gelöscht (nicht notwendig bei vereinbart): Gehe dazu unter Forderungen oder Verbindlichkeiten, klicke auf die drei Punkte links der Verbindlichkeit/Forderung und dann «Zahlung löschen»

3. Achtung:

– Bei manuell gebuchten Zahlungen musst du dir das Zahldatum merken/notieren.

– Falls du die Verbindlichkeit oder Forderung über die Bankbewegungen gebucht hast, wird die Bankbewegung nach der Löschung der Zahlung wieder angezeigt und du kannst nach der Anpassung die Buchungen dann wieder über die Bankbewegungen vornehmen.

– Teilzahlungen müssen wir für dich löschen, diese kannst du selbst nicht löschen, bitte kontaktiere uns, falls dies der Fall ist

4. Die Verbindlichkeiten oder Forderungen kannst du nun anpassen

5. Falls es sich um eine Forderung handelt, welche über Verkauf/Aufträge erstellt wurde, musst du die Rechnung in den
Status «Entwurf» zurücksetzen, womit du sie dann anpassen kannst


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