Grundsätzlich sind die Vertragsparteien frei, was sie im Vertrag regeln wollen. Es empfiehlt sich aber, folgende Punkte in einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu regeln:
Grundsätzlich sind die Vertragsparteien frei, was sie im Vertrag regeln wollen. Es empfiehlt sich aber, folgende Punkte in einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu regeln:
Hast du alle Vertragsparteien im Arbeitsvertrag aufgeführt?
Hast du den Beginn und die Dauer (befristet oder unbefristet) geregelt?
Hast du das Arbeitspensum erwähnt?
Hast du den Arbeitsort aufgeführt?
Hast du die Entlohnung und allfällige Bonusleistungen geregelt?
Hast du die Arbeitszeit und Ferien aufgeführt?
Hast du dir Gedanken zur Länge der Probezeit gemacht und diese im Vertrag erwähnt?
Hast du die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag geregelt?
Hast du den Vertrag von einem Experten oder einer Expertin gegenprüfen lassen?